AGB Vermittlung

AGB für die Vermittlung von FZBestellungen bei deutschen Vertragshändlern ( AGVB )

§ 1 Anwendungsbereich

Diese Geschäfts-Vermittlungsbedingungen gelten für alle Vermittlungen bei Automobile-Galvano, Robert-Boschstr. 23 73431 Aalen- nachfolgend „Nachfolgend Automobile-Galvano“ genannt-, die über das Internetportal:  www.automobile-galvano.de getätigt werden.

§ 2 Auftragserteilung und – Abschluss

2. Automobile-Galvano wird durch den Kunden mit der Vermittlung eines Kaufvertrages zwischen dem Kunden und einem Händler beauftragt. Automobile-Galvano selbst wird nicht Partei dieses Kaufvertrages. Auch obliegt Automobile-Galvano nicht die Prüfung der Inhalte dieses Kaufvertrages.

2.2 Der Vermittlungsauftrag kommt mit dem Zugang des vom Kunden unterschriebenen Automobile-Galvano -Vermittlungsauftrags-Formulars bei Automobile-Galvano zustande. Der Auftrag gilt als von Automobile-Galvano angenommen, sofern Automobile-Galvano die Auftragsannahme Bestätigt oder  innerhalb von 14 Tagen vom Ausliefernden Händler einen Verbindliche – Bestellung oder einen Kaufvertrag vorlegt.

2.3 Der Kunde erhält vom ausliefernden Händler einer Verbindlichen – Bestellung oder einen Kaufvertrag für das bei Automobile-Galvano vom Kunden in Auftrag gegebene Fahrzeug.

2.4 Der Auftrag ist mit der Übermittlung des vom Kunden rechtsverbindlich unterschriebenen Vermittlungsauftrages durch Automobile-Galvano an den ausliefernden Händler erfüllt.

2.5 Ist der Vermittlungsauftrag falsch Kalkuliert und es kann nicht zu einem Händler Vermittelt werden ist der Vermittlungsauftrag nichtig. Der Kunde hat kein Recht auf Erfüllung oder Schadensersatz.

§ 3 Lieferbeschränkungen und – Änderungen

Die von Automobile-Galvano auf diesem Portal platzierten Händlerangebote gelten, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes bei dem jeweiligen Angebot vermerkt ist, nur „solange der Vorrat reicht“. Wenn das bestellte Fahrzeug bzw. ein vergleichbares Modell nicht verfügbar ist, oder die Produktion vom Hersteller eingestellt wurde, hat Automobile-Galvano das Recht, sich von dem Vertrag mit dem Kunden zu lösen bzw. den Vermittlungsauftrag gar nicht erst anzunehmen. In diesen Fällen wird Automobile-Galvano den Kunden unverzüglich darüber informieren, dass eine Lieferung nicht möglich ist. Gleichzeitig wird sich Automobile-Galvano aber um eine geeignete Alternative bemühen.

§ 4 Preise und Überführungskosten

Die abgebildeten Preise sind Endpreise inkl. Umsatzsteuer und Überführungskosten. Die Auslieferung erfolgt frei durch den jeweiligen Händler, welcher Automobile-Galvano genannt wird.

§ 5 Zahlung des Kaufpreises

5.1 Der Kaufpreis wird unmittelbar bei Fahrzeugübernahme an den ausliefernden Händler fällig.

5.2 Die Bezahlung erfolgt innerhalb der Bundesrepublik Deutschland mittels LZB-Scheck, bankbestätigtem Scheck der Hausbank, per Überweisung, oder in bar. Automobile-Galvano weist ausdrücklich darauf hin, dass schuld – befreiende Zahlungen ausschließlich an den ausliefernden Händler geleistet werden können.

§ 6 Quellen/Lieferantenschutz/Strafversprechen

6.1 Der Kunde sichert Automobile-Galvano durch die Auftragserteilung verbindlich zu, nicht im Auftrag von Fahrzeugherstellern, mit diesen verbundene Unternehmen oder von diesen beauftragten Dritten „Testkäufe“ bei Automobile-Galvano vorzunehmen, durch welche Automobile-Galvano sowie deren Quellen, Lieferanten, oder ausliefernde Händler ein Schaden, insbesondere wirtschaftlicher oder auch immaterieller Art, entstehen kann.

6.2 Im Fall eines „Testkaufes“ nach Absatz 6.1 wird Automobile-Galvano von dem Recht, Schadensersatz von allen Schadensverursachern, insbesondere vom Hersteller, mit diesem verbundenen Unternehmen sowie etwaigen Dritten zu fordern, umfänglich Gebrauch machen.

6.3 Mit der Auftragserteilung erklärt sich der Kunde im Falle eines „Testkaufs“ bereit, an Automobile-Galvano eine Geldsumme in Höhe der mit dem jeweiligen Händler vereinbarten Provisionen als pauschalen Schadensersatz zu zahlen, es sei denn, der Kunde kann beweisen, dass Automobile-Galvano kein bzw. ein geringerer Schaden entstanden ist. Sofern dieser Nachweis gelingt, reduziert sich der vorgenannte Anspruch auf das festgestellte Maß.

6.4 Darüber hinaus erklärt sich der Kunde im Falle eines“ Testkaufs“ dazu bereit, Automobile-Galvano den Schaden, insbesondere den Wegfall von Provisionen, zu ersetzen, der Automobile-Galvano dadurch entsteht, dass der betroffene Händler aufgrund des „Testkaufes“ nicht mehr mit Automobile-Galvano 4 zusammenarbeitet. Wird diese Zusammenarbeit in engem zeitlichem Zusammenhang mit dem „Testkauf“ durch den Händler beendet, gilt die zu widerlegende Vermutung der Ursächlichkeit des“ Testkaufes“ für die Beendigung. Der Ersatz wird auf Basis der Provisionszahlungen innerhalb der zurückliegenden zwölf Monate, gerechnet ab der letzten gemeinsamen Auftragsabwicklung, errechnet. Der Ersatz ist jährlich bis zum dritten Werktag des Jahres in vorgenannter Höhe zu entrichten. Die Ersatzzahlungen sind auf zehn Jahre begrenzt.

6.5 Automobile-Galvano ist als neutraler unabhängiger Vermittler in der Fahrzeugbranche weder an Hersteller, deren Vertriebsstruktur, noch deren Vertriebsauflagen oder Angaben gebunden. Entsprechend weist Automobile-Galvano ausdrücklich jede Verantwortung für damit verbundene Umstände und Ereignisse sowie Handlungen und Unterlassungen von Personen, die für den jeweiligen Hersteller bzw. im Rahmen der vorgenannten Strukturen tätig sind, von sich.

§ 7 Haftung und Schadenersatz

7.1 Für durch die Hersteller, oder den ausliefernden Händler verursachte Lieferverzögerungen, haftet Automobile-Galvano nicht. Automobile-Galvano ist in diesem Fall reine Vermittlungsagentur. Automobile-Galvano bringt Anbieter und Kunden mittels eigener Werbung und von Händlern übernommener Warenangebote sowie eines auf Basis von Händlerangaben durch Automobile-Galvano kalkulierten Preises zusammen.

7.2 Ausgeschlossen ist neben der Haftung von Automobile-Galvano insbesondere auch die persönliche Haftung des Inhabers bzw. des gesetzlichen Vertreters sowie der Erfüllungsgehilfen und Mitarbeiter von Automobile-Galvano für während oder nach der Auftragsabwicklung verursachte Schäden, ausgenommen für Körperschäden, grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden und solche, die durch die Verletzung einer Kardinalpflicht entstanden sind. Entsprechendes gilt für vor der Auftragsabwicklung entstandene Schäden. Automobile-Galvano haftet nicht für unvorhersehbare Folgeschäden.

§ 8 Verwendung von Daten

Durch den Vertragsabschluss erklärt der Kunde sein Einverständnis damit, dass Automobile-Galvano die vom Kunden eingegebenen persönlichen Daten speichert, verarbeitet und benutzt, um die Bestellung auszuführen. Der Kunde ist berechtigt, die Löschung seiner gespeicherten persönlichen Daten nach Abwicklung zu verlangen.

§ 9 Händlerbestellungen und Provisionen

9.1 Fahrzeugbestellungen von Händlern (nachfolgend „gewerbliche Kunden“ genannt) werden zu den von diesen angegebenen Endpreisen für deren Endkunden durch Automobile-Galvano bei den ausliefernden Händlern in Auftrag gegeben. Diese Händlerpreise werden von Automobile-Galvano nicht auf ihre Richtigkeit überprüft. Etwaige Preisdifferenzen bei Falschangaben durch den Händler gehen ausschließlich zu dessen Lasten und werden von Automobile-Galvano weder im Ganzen noch anteilig übernommen.

9.2 Auftragsbestätigungen und Bestell-Auflistungen für Händlerbestellungen werden von Automobile-Galvano grundsätzlich nicht inhaltlich überprüft. Demgemäß obliegen solche Prüfungen allein dem gewerblichen Kunden und dem jeweiligen ausliefernden Händler. Bei einer Fehlbestellung haftet Automobile-Galvano nicht für etwaige dadurch verursachte Kosten.

9.3 Bei Bekanntwerden der Lieferanten und Händlerquellen durch Bestellungen bei Automobile-Galvano geht der gewerbliche Kunde automatisch einen Kunden- und Quellenschutz zugunsten von Automobile-Galvano ein und versichert, es zu unterlassen, selbständige Bestellungen vorzunehmen bzw. vornehmen zu lassen, oder Quellen an Dritte weiterzugeben.

9.4 Etwaige von Automobile-Galvano zu leistende bzw. an gewerbliche Kunden weiterzuleitende Provisionsauszahlungen werden erst nach Rechnungsstellung durch den gewerblichen Kunden an Automobile-Galvano und dem Zahlungseingang von dem ausliefernden Händler bei Automobile-Galvano vorgenommen. Ein Anspruch auf vorherige Provisionszahlung an den gewerblichen Kunden ist ausgeschlossen.

9.5 Etwaige Provisionsansprüche des gewerblichen Kunden kann dieser nicht gegen Automobile-Galvano geltend machen, solange die Zahlung durch den ausliefernden Händler ausbleibt, es sei denn a Automobile-Galvano hat durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten das Ausbleiben der Zahlung verursacht. Schadensersatzansprüche aufgrund eines solchen Falles oder wegen einer etwaigen Schlechtleistung des ausliefernden Händlers hat der gewerbliche Kunde direkt gegen den ausliefernden Händler geltend zu machen. Entsprechendes gilt für eine etwaige Nichtleistung. Auf den vorgenannten beruhende Ansprüche gegen Automobile-Galvano sind ausgeschlossen, es sei denn, sie sind durch ein grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten von Automobile-Galvano begründet. Automobile-Galvano wird eigene, Automobile-Galvano gegen den ausliefernden Händler zustehende Ansprüche an den gewerblichen Kunden abtreten, sofern dies zur Verfolgung der vorgenannten Ansprüche notwendig ist.

9.6 Die vom ausliefernden Händler an Automobile-Galvano zu leistende Provision entsteht mit der Auftragsbestätigung durch den ausliefernden Händler auf die Kundenbestellung. Die Provision ist grundsätzlich nach Abholung der Ware bzw. des Fahrzeugs durch den Kunden beim ausliefernden Händler und Zahlung des Kaufpreises fällig. Bei Scheitern des vorgenannten Leistungsaustausches ist die Provision innerhalb von zehn Werktagen nach Eingang der Auftragsbestätigung bei Automobile-Galvano fällig, es sei denn, das Scheitern beruht auf einem Umstand, den der ausliefernde Händler nicht zu vertreten hat.

§ 10 Sonstiges

10.1 Für alle anfallenden Geschäftsbeziehungen, Bestellungen und Vermittlungen, erklärt sich der Kunde (Endverbraucher, Firma, Händler) mit der Rechtsverbindlichen Annahme der Allgemeinen – Geschäfts- Vermittlungsbedingungen von Automobile-Galvano einverstanden.

10.2 Alle mit Automobile-Galvano abgeschlossenen Aufträge im Sinne von § 1 der AGVB unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter ausdrücklichem Ausschluss des U.N. – Kaufrechts.

10.3 Für Fehlkalkulationen bei der Erstellung des Vermittlungsauftrags die zum Nachteil für Automobile-Galvano Führen würde wird der Vertrag als Ungültig erklärt.

10.4 Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist Gerichtsstand Aalen.

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